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Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder Werkszeugnis 2.2? Prüfbescheinigungen nach EN 10204

15. Juni 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.

Bei sicherheitsrelevanten Rohrleitungen genügt die Ware allein nicht – es braucht den passenden Nachweis. EN 10204 unterscheidet vier Arten von Prüfbescheinigungen. Welche Sie brauchen, entscheidet sich vor der Bestellung, nicht danach.

Die vier Typen im Überblick

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder Werkszeugnis 2.2? Prüfbescheinigungen nach EN 10204: Die vier Typen im Überblick
TypBezeichnungEnthältBestätigt durch
2.1WerksbescheinigungKonformität mit der Bestellung, keine PrüfergebnisseHersteller
2.2WerkszeugnisKonformität plus Ergebnisse nichtspezifischer PrüfungHersteller
3.1AbnahmeprüfzeugnisErgebnisse der Prüfung an der gelieferten ChargeVom Fertigungsbereich unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers
3.2Abnahmeprüfzeugniswie 3.1, zusätzlich gegengezeichnetZusätzlich Besteller oder benannte Stelle

Der entscheidende Unterschied: Bei 2.2 wird irgendeine Prüfung aus der laufenden Fertigung dokumentiert. Bei 3.1 sind es die Werte Ihrer Charge. Nur ab 3.1 ist das gelieferte Material eindeutig auf eine Schmelze zurückführbar.

Was auf einem 3.1 steht

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist mehr als ein Stempel. Es enthält typischerweise:

Welches Zeugnis wann?

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder Werkszeugnis 2.2? Prüfbescheinigungen nach EN 10204: Welches Zeugnis wann?
AnwendungÜblich
Wasser, Lüftung, Gebäudetechnik2.1 oder 2.2
Allgemeiner Maschinen- und Stahlbau2.2
Druckführende Anlagen, Chemie, Prozesstechnik3.1
Kessel- und Kraftwerksbau, Dampf3.1, oft 3.2
Bauteile nach Druckgeräterichtlinie in höherer Kategorie3.1 oder 3.2 mit benannter Stelle
Schiffbau mit Klassifikationsgesellschaft3.2 mit Abnahme

Warum es sich lohnt, früh daran zu denken

Ein Zeugnis lässt sich nicht nachträglich erzeugen. Wurde Material ohne 3.1 bestellt und die Charge ist im Lager vermischt, hilft auch der beste Wille nichts mehr – dann bleibt nur, die Ware zurückzuschicken und neu zu bestellen. Das kostet Wochen.

Deshalb gehört der gewünschte Zeugnistyp in die Anfrage, nicht erst in die Bestellung. Er beeinflusst Preis und Lieferzeit spürbar: Material mit 3.1 kommt aus einer dokumentierten Charge, die beim Vorlieferanten nachverfolgt werden muss.

Wenn das Zeugnis nicht passt

Drei Fälle begegnen uns in der Praxis regelmäßig:

Prüfen Sie deshalb bei Wareneingang nicht nur die Menge, sondern auch, ob Kennzeichnung am Bauteil und Angabe im Zeugnis zusammenpassen. Bei uns wird die Dokumentation dem Auftrag zugeordnet und archiviert – falls Jahre später in einer Revision danach gefragt wird.

Rückverfolgbarkeit in der Praxis

Die Kette reicht von der Schmelze über das Halbzeug bis zum eingebauten Bauteil. Jede Position trägt eine Kennzeichnung – Werkstoff, Charge, Hersteller –, die sich dem Zeugnis zuordnen lässt. Bei Kraftwerks- und Kesselteilen ist diese Zuordnung nicht optional, sondern Gegenstand der Abnahme.

Wir liefern auf Anfrage mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204, bei Bedarf 3.2 mit Abnahme durch eine benannte Stelle – für Rohre, Flansche und Fittings, Armaturen und Sonderteile. Die Unterlagen werden dem Auftrag zugeordnet und archiviert.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen 2.2 und 3.1 nach EN 10204?

Bei 2.2 wird eine Prüfung aus der laufenden Fertigung dokumentiert, bei 3.1 sind es die Werte der gelieferten Charge, bestätigt von einem vom Fertigungsbereich unabhängigen Abnahmebeauftragten. Erst ab 3.1 ist das Material eindeutig auf eine Schmelze rückführbar.

Was steht auf einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Werkstoff und Norm, Schmelzen- und Chargennummer, chemische Zusammensetzung, mechanische Kennwerte, Wärmebehandlungszustand sowie zerstörungsfreie Prüfung und Druckprüfung, sofern gefordert.

Wann brauche ich ein 3.2 statt eines 3.1?

Wenn zusätzlich der Besteller oder eine benannte Stelle gegenzeichnen muss. Üblich im Kessel- und Kraftwerksbau, bei Bauteilen nach Druckgeräterichtlinie in höherer Kategorie und im Schiffbau mit Klassifikationsgesellschaft.

Kann ein Zeugnis nachträglich ausgestellt werden?

Nein. Ist die Charge im Lager nicht mehr eindeutig zuzuordnen, lässt sich der Nachweis nicht nachholen. Der gewünschte Zeugnistyp gehört deshalb bereits in die Anfrage.

Worauf ist beim Wareneingang zu achten?

Dass Kennzeichnung am Bauteil und Angabe im Zeugnis zusammenpassen, insbesondere die Chargennummer. Abweichungen sind ein Reklamationsgrund.

Brauchen Sie genau diese Teile?

Güte, Maß, Druckstufe und Menge genügen – Sie erhalten Ihr Angebot in der Regel noch am selben Tag, auf Wunsch mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1.

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