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1.4541

1.4541 (321) ist ein titanstabilisierter austenitischer Edelstahl – interkristallin beständig auch bei höheren Temperaturen, ohne Molybdän.

Austenitischer EdelstahlNr. 1.4541X6CrNiTi18-10
1.4541
Werkstoff-Nr.
≥ 200 MPa
Streckgrenze Rp0,2
500–720 MPa
Zugfestigkeit Rm
interkristallin beständig bis ~ 400 °C · zunderbeständig bis ~ 800 °C
Einsatztemperatur
Einsatz

Anwendung & Eigenschaften

1.4541 (321) ist ein titanstabilisierter austenitischer Edelstahl – interkristallin beständig auch bei höheren Temperaturen, ohne Molybdän.

  • Abgas- und Wärmetauscherbau
  • Chemie- und Prozessanlagen bei höheren Temperaturen
  • Geschweißte Apparate und Rohrleitungen
Chemie

Chemische Zusammensetzung

Richtwerte in Massen-% nach EN-Norm (Schmelzenanalyse).

ElementAnteil (%)
C≤ 0,08
Si≤ 1,00
Mn≤ 2,00
Cr17,0–19,0
Ni9,0–12,0
Ti5×C–0,70
Mechanik

Mechanische Eigenschaften

Richtwerte bei Raumtemperatur nach EN-Norm.

EigenschaftWert
Streckgrenze Rp0,2≥ 200 MPa
Zugfestigkeit Rm500–720 MPa
Bruchdehnung A≥ 40 %
Normen & Lieferung

Normen, Äquivalente & Lieferformen

ThemaAngabe
NormenEN 10216-5, EN 10088
ASME/ASTM-Äquivalent~ AISI 321
Werkstoff-Nr.1.4541
Kurzname / AKAX6CrNiTi18-10 · AISI 321

Wir liefern 1.4541 als Rohre, Flansche & Fittings und für die Kraftwerks- & Kesseltechnik – nahtlos oder geschweißt, auf Anfrage mit Werkszeugnis 3.1 / 3.2 nach EN 10204.

FAQ

Häufige Fragen zu 1.4541

Was ist der Unterschied zwischen 1.4541 und 1.4571?

Beide sind titanstabilisiert; 1.4571 (316Ti) enthält zusätzlich Molybdän und ist dadurch chloridbeständiger, 1.4541 (321) ist molybdänfrei.

Wofür wird 1.4541 typischerweise verwendet?

Für höher temperierte, geschweißte Anwendungen wie Abgasleitungen und Wärmetauscher.

1.4541 anfragen?

Güte, Norm, Maß, Druckstufe und Menge genügen – auf Anfrage mit Werkszeugnis 3.1 / 3.2 nach EN 10204. Ihr Angebot in der Regel noch am selben Tag.

Alle Angaben sind Richtwerte nach den einschlägigen EN-Normen und dienen der ersten Orientierung – ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültige Norm und das Abnahmeprüfzeugnis der Lieferung.